Bieten Sie auf unseren Live-Auktionen mit! Sie haben vier Möglichkeiten Ihre Gebote abzugeben.

BITTE MELDEN SIE SICH FRÜHZEITIG BEI UNS!

Kunden, die sich erst in den letzten Tagen für die Auktion anmelden wollen, laufen Gefahr, dass sie nicht an der Auktion teilnehmen können, weil es zeitlich nicht mehr möglich ist, alle Formalitäten zu erledigen! Wir empfehlen daher dringend, sich spätestens 4 Tage vor der Auktion bei uns zu melden.

Nachdem Sie eingeloggt sind, besteht die Möglichkeit, auf der jeweiligen Objektseite die Objektunterlagen downzuloaden und den für Sie passenden Bietantrag auszuwählen und Gebote abzugeben. Voraussetzung dafür ist die Prüfung Ihrer Unterlagen sowie Ihre Identifizierung.

In allen Fällen ist es notwendig, dass sich der Bieter legitimiert. Bei Privatpersonen genügt die Vorlage eines Personalausweises. Bei Gesellschaften oder Vereinen müssen entsprechende Registerauszüge vorgelegt werden. Für jede Gesellschaft in Form einer juristischen Person ist die Vorlage eines Transparenzregister-Auszuges notwendig.

Außerdem ist es erforderlich einen Bonitätsnachweis vorzulegen. Dieser muss darlegen, dass der Bieter finanziell in der Lage ist, die Verpflichtungen, die aus einem Zuschlag entstehen, zu erfüllen. Als Nachweis werden Auszüge über genügend hohe Depot-, Konto- oder Sparguthaben akzeptiert. Gleiches gilt für eine positive Bankauskunft.

1. Persönlich – durch Anwesenheit vor Ort und Abgabe eines Mindestgebotes

Die Auktionen sind öffentlich, der persönliche Zutritt ist grundsätzlich möglich.

Sofern Sie entschieden haben, auf ein oder mehrere Objekte zu bieten, füllen Sie bitte die Vereinbarung über die Abgabe des Mindestgebotes aus und senden diese kurzfristig an uns zurück. Die Vereinbarung steht Ihnen online zum download auf der Objketdetailseite zur Verfügung.

Die Objekte werden der Reihe nach aufgerufen und zunächst die objektspezifischen Daten verlesen (ausgelobt). Dann werden die jeweils abgedruckten Mindestgebote aufgerufen und um Abgabe höherer Gebote (per Handzeichen mit Bieterkarte) im Rahmen der von uns festgelegten Steigerungsraten gebeten. Der Meistbietende erhält mit dem dritten Hammerschlag den Zuschlag.

Ohne Bieterkarte kann nicht geboten werden, da Sie dann nach GWG nicht ausreichend geprüft worden sind.

2. Telefonisch – mit Hilfe (Bevollmächtigung) eines Mitarbeiters des Auktionshauses

Es besteht die Möglichkeit, auf unseren Auktionen telefonisch zu bieten. Für diesen Service ist der Abschluss eines gesonderten Bietsauftrages erforderlich. Der steht Ihnen Online auf der Objektdetailseite zum download zur Verfügung. Füllen Sie den Antrag aus und senden uns diesen zu.

Wichtiger Hinweis: Das Auktionshaus übernimmt keine Haftung dafür, dass die notwendige Telefonverbindung technisch zustande kommt.

3. Schriftlich – im Rahmen der Bietungsschritte oder per Abgabe eines Festgebotes

Sie haben die Möglichkeit, einen Mitarbeiter des Auktionshauses schriftlich zu bevollmächtigen, im Rahmen der festgelegten Bietungsschritte bis zu einem von Ihnen zuvor festgelegten Maximalgebot mitzubieten. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, ein Festgebot zum Auktionslimit oder zu einem höheren Preis abzugeben. Auch für diese Bietungsvarianten ist eine jeweilige gesonderte Bietungsvereinbarung von Nöten, die Sie auf der Objektdetailseite online downloaden können.

4. Online – mit Hilfe (Bevollmächtigung) eines Mitarbeiters des Auktionshauses

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Gebote vor der Live-Auktion über das Internet in einem geschlossenen Datenraum zu hinterlegen. Für die Teilnahme müssen Sie sich einmalig, sofern nicht schon geschehen, registrieren.

Sie haben sodann die Möglichkeit, den Bietantrag für Ihr Objekt herunterzuladen und diesen zzgl. eines Bonitätsnachweises an das Auktionshaus zu senden. Des Weiteren benötigen wir von Ihnen Ihre 11-stellige Steueridentifikationsnummer. Zur Prüfung Ihrer Identität nach dem Geldwäschegesetz bestehen verschiedene Möglichkeiten der Identifizierung.

Nach erfolgreicher Prüfung sowie der Identifizierung werden Sie vom Auktionshaus zur Gebotsabgabe freigeschaltet (Sie erhalten eine E-Mail). Bis zum Beginn der Live-Auktion am Auktionstag haben Sie dann die Möglichkeit, Gebote für die freigeschalteten Objekte abzugeben und beliebig zu verändern.

Mit Auktionsbeginn ist die Abgabe und Änderung von Geboten im Portal nicht mehr möglich. Ab diesem Zeitpunkt erhalten die für die Abgabe der Online-Gebote zuständigen Mitarbeiter erstmalig den Zugang, um die abgegebenen Gebote einsehen zu können.

Der Mitarbeiter, welcher in der schriftlichen Bietungsvereinbarung mit unseren Kunden vorab bevollmächtigt wurde, übermittelt die online abgegebenen Gebote sodann im Rahmen der zuvor vom Auktionator festgelegten Bietungsschritte bis zum abgegebenen Maximalgebot, welches Sie als Interessent vorab festgelegt haben.