Immobilienauktion, Zwangsversteigerung von Immobilien, Bieterverfahren – wo liegen die Unterschiede?

Der deutsche Immobilienmarkt läuft immer noch auf Hochtouren. Die anhaltend hohe Nachfrage sorgt für steigende Preise und ein hohes Transaktionsvolumen – auch in der Ostsee-Region wechseln viele Immobilen den Besitzer. Welche Alternative gibt es für Interessenten zum regional begrenzt agierenden Maklerbüro? Wo erzielen Sie angesichts der Marktlage attraktive Preise für Ihre Immobilien?

Wem der ausgetretene Weg über den Immobilienmakler zu langwierig ist, der entscheidet sich heute für wettbewerbsorientierte Verfahren: die Immobilienauktion, die Zwangsversteigerung von Immobilien und das Bieterverfahren. Für Käufer und Verkäufer bieten sich hier enorme Chancen im Vergleich zu althergebrachten Verkaufswegen über Immobilienmakler und Immobiliengutachter, doch die Unterscheide sind enorm. Wir stellen die drei Verfahren, bei denen Immobilien per Gebot ersteigert werden können, im Vergleich vor.

Die Immobilienauktion ─ sicher, seriös, schnell

Die Vorteile der Immobilienauktion liegen in den klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen und der professionellen Durchführung durch öffentlich bestellte und vereidigte Auktionatoren. Der Immobilienkauf bei einer Auktion geht schnell, ist rechtlich sicher und der komplette Ablauf der Auktion ist transparent. Die Rechtssicherheit ist hier für alle Parteien, für Käufer wie Verkäufer, ein wichtiger Punkt. Bei dieser Form des öffentlichen Bieterwettbewerbs erfolgt der Zuschlag stets zum Höchstgebot und ist sofort wirksam. Die notarielle Beurkundung noch am Auktionsort sichert den Erwerb zum Zuschlagspreis. Nachverhandlungen zum Kaufpreis, wie sie bei einem öffentlichen Bieterverfahren möglich sind, sind hier ausgeschlossen. Das legt der gesetzliche Rahmen klar fest.

Ein weiterer Vorteil der Immobilienauktion: Vor der Aufnahme einer Immobilie in eine Auktion wird diese durch ein erfahrenes Gremium begutachtet. Die Fachberater bewerten die Immobilie im Detail, um ein realistisches Mindestgebot festzulegen. Das Team der Norddeutsche Grundstücksauktionen AG hat den Immobilienmarkt an der Ostsee – von Anklam bis zur Sternberger Seenplatte, von Ueckermünde bis zum Ostseebad Binz und Immobilien in ganzen Norden von Mecklenburg-Vorpommern über Brandenburg und Niedersachsen, von Schleswig-Holstein bis Bremen und Hamburg – immer aktuell im Blick: auf dem Hintergrund jahrelanger Erfahrung zeichnen sich aktuelle Trends schnell ab. Wenn es um das Versteigern von Immobilien geht, können unsere versierten Mitarbeiter Bewegungen am Markt für Immobilien an der Ostsee zielsicher erkennen und reaktionsschnell für die Kunden nutzen.

Im Gegensatz zu regional begrenzt agierenden Maklern erreicht ein Immobilienauktionshaus wie die Norddeutsche Grundstücksauktionen AG weit über 200.000 potenzielle Käufer in über 50 Ländern weltweit. Unser aktueller Immobilien Auktionskatalog wird an einen großen registrierten Interessentenkreis im In- und Ausland versendet. Die Vermarktung von Immobilien an der Ostsee steuern wir bedarfsgerecht über Internet und Newsletter sowie durch gezielte Medienarbeit. Dabei berücksichtigen wir die Besonderheiten der jeweils so unterschiedlichen Märkte für Immobilien in Brandenburg und Immobilien in Bremen, für den Immobilienverkauf in Mecklenburg-Vorpommern und den Immobilienankauf in Schleswig-Holstein. Zudem genießen Verkäufer die hohe Sicherheit der Auktion: Jeder Bieter muss vor der Auktion einen Bonitätsnachweis erbringen.

Die Zwangsversteigerungen von Immobilien – Verkauf über das Amtsgericht

Im Gegensatz zu einer Immobilienauktion oder einem Bieterverfahren wird bei der Zwangsversteigerung in Mecklenburg-Vorpommern die zum Verkauf stehende Immobilie vom Eigentümer nicht freiwillig angeboten. Hier kommt das Angebot durch den „Zwang zur Versteigerung“ zustande – zum Beispiel aufgrund einer finanziellen Notlage. Der Auftraggeber ist dabei nicht der frühere Eigentümer, sondern häufig ein Gläubiger wie eine Bank oder die öffentliche Hand. Für Käufer hat dieses Verfahren Vor- und Nachteile. Zunächst erstellt ein Sachverständiger ein offizielles Wertgutachten. Hier wird allerdings ein rein theoretischer Wert ermittelt, bei dem die aktuellen Entwicklungen am Markt für Immobilien an der Ostsee kaum berücksichtigt werden. Ein solcher Wert kann daher deutlich höher oder niedriger sein, als es in der aktuellen Marktlage für Immobilien in Mecklenburg-Vorpommern tatsächlich gegeben ist. Das gleiche gilt natürlich für eine Zwangsversteigerung in Brandenburg, Bremen, Hamburg oder Schleswig-Holstein. Über das Verkaufsangebot und den Versteigerungstermin gibt es eine öffentliche Bekanntmachung, aber keine kommerzielle Bewerbung.

Außerdem ist es häufig so, dass bei Zwangsversteigerungen vor dem Auktionstermin keine Besichtigungen möglich sind. Dies schreckt immer wieder potenzielle Käufer ab, beim Kaufpreis bis an ihre echte Obergrenze zu gehen.

Wie bei der Immobilienauktion erwirbt auch bei der Zwangsversteigerung einer Immobilie stets der Höchstbietende das Objekt. Der Zuschlag ist ein rechtsverbindlicher, hoheitlicher Akt, mit dem das Eigentum in den Besitz des Käufers übergeht. Die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung erfolgt dagegen nur auf Verlangen eines Beteiligten. Insgesamt hängt das Immobilienangebot bei Immobilien-Zwangsversteigerungen von der finanziellen Notlage eines vorherigen Eigentümers ab. Die Details des Verkaufsverfahrens sind im Zwangsversteigerungsgesetz geregelt.

Das öffentliche Bieterverfahren – Verkauf ohne gesetzliche Regelung

Mit dem sogenannten Bieterverfahren verkauft ein Eigentümer seine Immobilie freiwillig oder lässt sie über den von ihm beauftragten Makler verkaufen. Das Verfahren zielt darauf ab, im Wettbewerb den Bieter mit dem höchsten Kaufpreisangebot zu ermitteln. Für das Verfahren gibt es keine gesetzliche Grundlage. Daher liegt im Vergleich zu Versteigerungen von Ostsee-Immobilien und Zwangsversteigerungen in Mecklenburg-Vorpommern, Zwangsversteigerungen in Brandenburg oder einem anderen Bundesland das Risiko für Käufer hier auch deutlich höher. Wie das Bieterverfahren ausgestaltet wird, bestimmt der Eigentümer oder Makler – ein Kaufinteressent besitzt keinen Anspruch auf eine umfassende Transparenz.

Ein weiterer wesentlicher Unterschied zu einem offiziellen Zuschlag bei einer Immobilienauktion oder der Zwangsversteigerung einer Immobilie beim Amtsgericht: Beim Bieterverfahren sind Preisnachverhandlungen mit dem Käufer bis zur Beurkundung jederzeit möglich. Es herrscht auch keine gesetzliche Transparenz in Bezug auf die Gebote von konkurrierenden Kaufinteressenten. Das Bieterverfahren kann zudem jederzeit gestoppt werden. Wie ein Bieterverfahren bekanntgemacht und organisiert wird, liegt allein im Ermessen des Eigentümers oder Maklers.