Verkehrswerte

Es ist seit langem richterlich anerkannt und immer wieder von verschiedenen Gerichten bestätigt worden, dass die Meistgebote der Auktion der aktuelle Verkehrswert der Immobilie sind. Kopien entsprechender Urteile können wir Ihnen auf Wunsch gern zukommen lassen.

Durch den Einschluss genügend großer Verkehrskreise (rund 250.000 Katalogleser aus über 60 Ländern weltweit informieren sich regelmäßig in unserem gedruckten Katalog (Auflage 57.000) oder online (ca. 47.000 Nutzer) über unsere Angebote) wird eine Marktdurchdringung erreicht, die die Voraussetzung ist, um diese Anerkennung zu erreichen.

Die Mindestgebote in der Auktion sind nur als „Hilfswert zur Ermittlung des Verkehrswertes" zu sehen. Erst nachdem die Auktion durchgeführt und ein Meistbietender gefunden wurde, steht der aktuelle Verkehrswert fest.