Vom Zuschlag in der Auktion bis zur Vertragsabwicklung ─ wichtige Informationen zu allen Formalitäten für Mit- und Meistbietende

Sie möchten auf unseren öffentlichen Auktionen mitbieten? Und als Meistbietender die Immobilie Ihrer Wahl über eine unserer Auktionen und die verschiedenen Mitbietungsmöglichkeiten ersteigern? Damit nach dem Zuschlag Ihr Wunschobjekt schnellstmöglich in Ihr Eigentum übergeht, gilt es noch die Kosten der Auktion zu begleichen (vgl. Spalte links) sowie einige wenige formelle und rechtliche Themen zu beachten und einzuhalten.

1. Legitimation

Die Notare unserer Auktionen sind verpflichtet, die Identität des Meistbietenden zu prüfen. Bitte bringen Sie daher als Privatperson zur Auktion Ihren Personalausweis oder Reisepass und Ihre Steueridentifikationsnummer mit. Falls der Meistbietende ein Unternehmen ist, benötigt der Notar den beglaubigten Handelsregisterauszug, einen Auszug aus dem Transparenz-Register und das steuerliche Identitätsmerkmal (§ 139 AO), um die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen zu können. Beachten Sie als Mit- und Meistbietender unserer Auktionen in diesem Zusammenhang bitte auch die nachfolgenden Hinweise zum Geldwäschegesetz.

2. Geldwäschegesetz

2021 wurden die Vorschriften des Geldwäschegesetztes noch einmal verschärft. Die Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und zur Verhinderung der Terrorismusfinanzierung wurden weiter angehoben. Das neue Geldwäschegesetz (GwG) verlangt, den wirtschaftlich Berechtigten zweifelsfrei zu identifizieren. So ist die Norddeutsche Grundstücksauktionen AG aufgrund Ihrer Geschäftstätigkeit verpflichtet, das GwG und die entsprechenden geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten zu beachten.

Nachfolgend sind einige Informationen zum Geldwäschegesetz zu finden, die alle Kunden betreffen, die auf unseren öffentlichen Auktionen in Rostock Objekte ersteigern möchten. Zu den geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten gehört insbesondere die Identitätsfeststellung des Erstehers (Käufer) einer Immobilie durch Erheben von Angaben wie Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und Nationalität sowie deren Überprüfung. Dabei sind zwei Fälle zu unterscheiden:

  • Handelt es sich bei dem Ersteher (Käufer) um eine natürliche Person, erfolgt die Identifizierung üblicherweise durch einen gültigen amtlichen Pass oder Personalausweis. Die Vorlage eines Führerscheins ist hier beispielsweise nicht ausreichend.
  • Handelt es sich bei dem Ersteher um eine juristische Person, sind ein Handelsregisterauszug und ein Transparenzregsiter-Auszug erforderlich, um den wirtschaftlich Berechtigten zu identifizieren. Das sind natürliche Personen, die mehr als 25 % der Kapitalanteile halten oder mehr als 25 % der Stimmrechte kontrollieren.

Dies ist ein normaler Vorgang, der uns gesetzlich durch das Geldwäschegesetz auferlegt wurde und bei dem unsere Kunden, die Ersteher (Käufer) einer Immobilie, eine Mitwirkungspflicht haben. Wir weisen außerdem darauf hin, dass wir die erhobenen Daten mindestens fünf Jahre aufbewahren müssen.

Auch bei der Abgabe von schriftlichen und/oder telefonischen Geboten sind wir aufgefordert, die Identität des Bieters festzustellen. Außerdem verpflichtet das neue Geldwäschegesetz die Notare im Rahmen der Beurkundung von Grundstückskaufverträgen (vgl. Abschnitt 4) den bzw. die jeweils wirtschaftlich Berechtigten an dem Geschäft zu ermitteln und dies intern zu dokumentieren. Wird die Angabe des wirtschaftlich Berechtigten verweigert, kann keine Beurkundung durch den Notar erfolgen. Darüber hinaus benötigt der Notar für die Abwicklung des Kaufvertrages Ihre Steueridentifikationsnummer.

Sind die Begriffe des Geldwäschegesetzes nach wie vor für Sie schwer nachzuvollziehen? Zum Nachlesen finde Sie den Gesetzestext hier oder Sie wenden sich für detaillierte Informationen zum Geldwäschegesetz an die beurkundenden Notare. Für eine erste Orientierung haben wir Ihnen ein Glossar zu den häufigsten Fragen zum Geldwäschegesetz zusammengestellt. Auch zu den wichtigsten Fragen zum Thema Transparenzregister erhalten Sie im Downloadcenter ein informatives Dokument.
 

3. Hinweise der Notarin zur Beurkundung

Frau Dr. Susanne Hartnick ist auf den Auktionen der Norddeutsche Grundstücksauktionen AG die beurkundende Notarin. Sie weist formell auf die rechtlichen Rahmenbedingungen hin, die zur Beurkundung des Zuschlags an den Meistbietenden führen:

"Bei der Versteigerung von Immobilien sind das Meistgebot und der Zuschlag beurkundungsbedürftig. Der Kaufvertrag und die Zuschlagsurkunde (Muster, PDF) bilden zusammen mit dem vor der Abgabe des Meistgebotes in Anwesenheit des jeweils mit der Beurkundung betrauten Notars verlesenen „Auslobungstext“ und den Allgemeinen Versteigerungsbedingungen (PDF) den rechtlich maßgeblichen `Vertrags`-Text, der Ihrem Meistgebot zu Grunde liegt."

Bei Rückfragen zum Inhalt und zur Ausgestaltung des durch Gebot und Zuschlag nach Beurkundung zu Stande kommenden Rechtsgeschäftes, wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Notarin:

Notarin Dr. Susanne Hartnick
Schloßstraße 8 d
22041 Hamburg
Telefon: 040 / 689 400 - 0
E-Mail: info@notariat-schlossstrasse.de
Internet: www.notariat-schlossstrasse.de

4. Sanktionsdurchsetzungsgesetz II

Seit Inkrafttreten des jüngst verabschiedeten „Sanktionsdurchsetzungsgesetz II“ sind Bargeldzahlungen im Zusammenhang mit Immobilienkäufen verboten. Das Hinterlegen von Bietungssicherheiten durch Bargeld ist nicht mehr möglich/erlaubt. Bitte beachten Sie, dass wir daher keinen Kassenservice mehr anbieten. Die Aufgelder des Auktionshauses werden nach der Auktion in Rechnung gestellt.

5. Übergang von Nutzen und Lasten

Wenn Sie als Meistbietender bei der Ersteigerung eines Objektes auf einer unserer öffentlichen Auktionen erfolgreich mitgeboten und den Kaufpreis vollständig hinterlegt haben (vgl. 2.), gehen –soweit im Einzelfall keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden – zum Monatsersten des Folgemonats der Auktion Nutzen und Lasten auf Sie als Ersteher (Käufer) über.

Downloadcenter:

Wir stellen hier für Sie einen allgemeinen Mustertext für den nach Zuschlagserteilung abzuschließenden Kaufvertrag sowie eine Vorlage des Mindestgebots, die Allgemeinen Versteigerungsbedingungen, Fragen & Antworten zum Geldwäschegesetz und unser Hygiene-Konzept für Mitarbeiter und Besucher zum Download bereit: